Begünstigung der Abwassergebühr für die Bewässerung von Grünanlagen

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 51/2021 wurde die Betriebsordnung für den Abwasserdienst (Kanalordnung)...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 51/2021 wurde die Betriebsordnung für den Abwasserdienst (Kanalordnung) ergänzt.

In der neuen Betriebsordnung ist eine Reduzierung der Abwassergebühr für die Bewässerung von Gärten und Grünanlagen mit Trinkwasser vorgesehen. Die Obergrenze der betreffenden Grünfläche liegt bei 100 m2.

Für die Vegetationsphase (180 Tage im Jahr) werden demnach 3 Liter pro Quadratmeter und Tag von der Abwassergebühr befreit. Maximal können also 54m3 im Jahr begünstigt werden. Als Untergrenze sind auf jeden Fall 35 m3 pro Person (Mindestwert des Einwohnergleichwertes) an Abwassergebühr zu bezahlen.

Berechtigt sind nur jene Personen, welche über keine andere Möglichkeit (Bach, Beregnungsnetz udG.) als die Bewässerung mit Trinkwasser verfügen.

Die Begünstigung wird auf Vorlage einer Eigenerklärung gewährt, welcher die entsprechenden Lagepläne und Fotodokumentation beizulegen sind, aus welchen die Lage und das Ausmaß der Grünfläche hervorgeht.

Die Erklärungen können laufend eingereicht werden und gelten ab dem Folgejahr.  Damit die Reduzierung ab dem Folgejahr gelten, müssen die Erklärungen jeweils innerhalb 15. November übermittelt werden. Nachfolgende Änderungsmeldungen sind binnen 31. Dezember des entsprechenden Jahres zu übermitteln.

Bitte verwenden Sie für die Meldungen den folgenden Vordruck:


Ansuchen Reduzierung Abwassergebühr (74 KB) - .PDF

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Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 10:39 Uhr

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