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Trinkwasserunterbrechung in der Finstergasse
Dr. Hauser Heiko - Bürgermeister von Schluderns
Der Bürgermeister ist Oberhaupt der Gemeinde und Amtswalter der Regierung; er vertritt die Gemeinde, beruft den Rat und den Ausschuss ein und hat deren Vorsitz, er überwacht die Tätigkeit der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Er übt die Funktionen aus, die ihm das Gesetz, die Satzung und die Verordnungen zuweisen und überwacht die Ausübung jener Aufgaben, die der Staat, die Region oder die Autonome Provinz der Gemeinde übertragen haben.
Im besonderen stehen dem Bürgermeister folgende Funktionen zu:
Der Bürgermeister ernennt innerhalb der Frist von 20 Tagen ab der Wahl des Ausschusses unter den Referenten seinen Stellvertreter. Dieser vertritt ihn, für die Ausübung aller seiner Funktionen, bei Abwesenheit, zeitweiliger Verhinderung oder Enthebung von den Amtsbefugnissen.
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024, 09:32 Uhr