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Lizenzwesen im Gastgewerbe und Handwerk, Urlaub auf dem Bauernhof, private Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen, Herstellung, Verarbeitung und öffentlicher Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten, Handel, EDV und Datenschutz, transparente Verwaltung, Gemeindehomepage
Zuständig für:
Meldungen und Ansuchen in diesem Bereich sind ausschließlich in elektronischer Form über den Einheitsschalter SUAP durchzuführen. Weitere Informationen und Zugang zum Einheitsschalter - SUAP finden Sie HIER.
Für die Führung von Beherbergungsbetrieben bedarf es jedoch einer Erlaubnis des Bürgermeisters. Alle Gesuche in diesem Zusammenhang (Eröffnung, Erweiterung, Verlegung usw.) müssen über die zertifizierte E-Mail (schluderns.sluderno@leaglmail.it) eingereicht werden.
Antrag zur Führung eines Beherbergungsbetriebes
Eigenerklärung Voraussetzungen
Zuletzt aktualisiert: 28.08.2024, 10:23 Uhr