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Bild von stevepb / Pixabay
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Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
PagoPA ist ein neues Zahlungssystem, um Zahlungen an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften einfach, sicher und transparent durchzuführen.
Die Zahlungsmodalitäten finden Sie auf den mit dem Logo pagoPA® (siehe ) gekennzeichneten Zahlungsmitteilungen, die Ihnen übergeben oder per E-Mail oder nach Hause geschickt werden.
Sie entscheiden, wie Sie bezahlen möchten:
a) Zahlung ONLINE
b) Zahlung am SCHALTER der folgenden Zahlungsdienstleister (PSP)
Nicht bekannt
Die Bezahlung der von der öffentlichen Verwaltung erhaltenen PagoPA-Zahlungsmitteilung ist rechtskräftig. Sie sind somit sicher, dass die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften Ihre Zahlung erhalten haben und es werden keine Mahnungen verschickt.
Auf der PagoPA-Zahlungsmitteilung ist das Datum, innerhalb welchem die Bezahlung durchzuführen ist, (Fälligkeitsdatum) angegeben.
Die Zahlungsdienstleister (PSP) können für jede Zahlung eine Gebühr verlangen, die je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen kann.
ePayS: Mehrere pagoPA-Zahlungen in einer einzigen Transaktion tätigen
Auf dem Zahlungsportal de.epays.it können mehrere pagoPA-Zahlungsposten zusammengefasst und gleichzeitig bezahlt werden.
Mit der Funktion "Warenkorb" können mehrere pagoPA-Zahlungen gleichzeitig in einer einzigen Transaktion durchgeführt werden, was im Vergleich zu einzelnen Zahlungstransaktionen für jede anstehende Forderung Provisionskosten sparen kann.
Der Helpdesk der Südtiroler Einzugsdienste AG kann Ihnen unter der gebührenfreien Grünen Nummer 800 984 274 bei der Abwicklung des Zahlungsvorgangs und bei der Durchführung der multiplen Zahlungen behilflich sein.
Die in der Zahlungsphase erhobenen Gebühren werden von den einzelnen Zahlungsdienstleistern (PSP) festgelegt. In der Zahlungsphase kann man in jedem Fall den Anbieter und die bequemste Zahlungsmethode frei wählen, um die Transaktion abzuschließen.
Wenn Sie eine Zahlungstransaktion nicht abschließen oder die Zahlungsart nicht auswählen konnten oder Ihre Zahlung bei den Gemeinden oder den Bezirksgemeinschaften nicht eingegangen ist, wenden Sie sich an die
Es gelten die Dienstbedingungen des Zahlungsanbieters, den Sie für die Durchführung der Zahlung wählen.
Zuletzt aktualisiert: 10.06.2024, 09:03 Uhr