Vorzeitiger Verfall der Identitätskarte in Papierform als Reisedokument

Ab dem 03.08.2026 wird der digitale Ausweis obligatorisch für das Reisen ins Ausland, das bedeutet, die Identitätskarte in Papierform verliert ihre Funktion als Reisedokument.

Veröffentlichungsdatum:

01.08.2025

Lesedauer

1 Minute

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AUSWEIS

Beschreibung

Ab dem 03.08.2026 wird der digitale Ausweis obligatorisch für das Reisen ins Ausland, das bedeutet, die Identitätskarte in Papierform ihre Funktion als Reisedokument verliert.

Für die Beantragung der elektronischen Identitätskarte wenden sie sich an das Meldeamt der Gemeinde Schluderns und bringen folgende Unterlagen mit: 

  • den Ausweis in Papierform (auch wenn er nicht verfallen ist), 
  • ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate - auch in digitaler Form)
  • sowie die Bürgerkarte (Steuernummer). 

Die Kosten belaufen sich auf € 22,00. 

Der neue Ausweis wird innerhalb von 7 Arbeitstagen ins Gemeindeamt zugestellt.

Für die Beantragung der Identitätskarte für Minderjährige ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.

Bei der Beantragung der neuen Identitätskarte wird auch eine Erklärung betreffend die Organspende abgefragt.

Die elektronische Identitätskarte ist für 10 Jahre gültig und nicht nur für die Ausreise erforderlich, sondern auch für den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltungen.

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 09:51 Uhr

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