Einschreibungen für das Kindergartenjahr 2025/2026

Informationen für die Einschreibung für das Kindergartenjahr 2025/2026

Veröffentlichungsdatum:

07.01.2025

Lesedauer

1 Minute

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  • Die Einschreibungen für das Kindergartenjahr 2025/26 erfolgen online über den SPID-Zugang, und zwar im Zeitraum vom 8. – 16. Jänner 2025: https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/kindergarten/default.asp
  • Eingeschrieben werden können alle Kinder, welche innerhalb Dezember 2025 das dritte Lebensjahr vollenden.
  • Es müssen auch jene Kinder neu eingeschrieben werden, welche den Kindergarten bereits besuchen.
  • Voraussetzung für den Kindergartenbesuch ist die Erfüllung der Impfpflicht.


NEU: Verpflichtendes Kindergartenjahr:
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 beschlossen, ein verpflichtendes Kindergartenjahr einzuführen. (Beschluss Nr. 1111 vom 3.12.2024)
Im Rahmen der kommenden Einschreibung müssen somit all jene Kinder in den Kindergarten eingeschrieben werden, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind.
Die Erziehungsverantwortlichen, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der genannten Frist für die Einschreibung bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen.
Diese Eigenerklärung kann von den Erziehungsverantwortlichen über die Internetseite der jeweiligen Bildungsdirektionen heruntergeladen werden.
Jene Kinder, die die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht einhalten, müssen von der Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet werden.

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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2025, 15:03 Uhr

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