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Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 21 vom 05.06.2013 wurde der Gemeindesekretär Herr Dr. Christian Messmer als Verantwortlicher im Sinne des Gesetzes 190/2012 (Antikorruptionsveranwortlicher) ernannt. Mit Beschluss des außerordentlichen Kommissärs Nr. 20 vom 28.01.2014 wurde der Dreijahresplan (2014 - 2016) zur Korruptionsprävention genehmigt.
Beschluss zur Ernennung des Verantwortlichen im Sinne des Gesetzes Nr. 190/2012 (Antikorruptionsveranwortlicher)
Beschluss zur Genehmigung Dreijahresplan (2014 – 2016) zur Korruptionsprävention
Dreijahresplan zur Korruptionsprävention (2014 - 2016)
Verzeichnis der Risiken und Maßnahmen