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Investitionsbeiträge: darunter sind jene Zuwendungen zu verstehen, die dem Empfänger zur Schaffung von Vermögen dienen und den Bau, den Ankauf oder die außerordentliche Instandhaltung von Vermögensgütern betreffen.
Zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 07:58 Uhr